Rauchverbot
Rauchverbot Deutschland
Wieso wurde das Rauchverbot in Deutschland eingeführt? Hauptgrund ist das zu hohe Risiko dem Passivraucher ausgesetzt sind.
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Wissenschaftliche Untersuchungen haben nämlich ohne Zweifel belegen können, dass schwerwiegende gesundheitliche
Gefahren durch Passivrauchen bestehen. Der passiv eingeatmete Tabakrauch beinhaltet über 70 Substanzen, die krebserregend sind. Weiterhin sammeln sich beim Rauchen feinste, luftbeständige Tabakstaubpartikel in der Luft an, die sich in Räumen ablagern und wieder abgegeben werden. Selbst wenn dort also aktuell nicht geraucht wird, beinhaltet die Luft in Raucherräumen immer noch krebserregende Schadstoffe. Der gesundheitliche Schutz der deutschen Bevölkerung vor unfreiwillig eingeatmetem Tabakrauch hat damit für die Landesregierung allerhöchsten Vorrang. Somit wurde ab dem 1. Januar 2008 z.B. in Schleswig-Holstein das Rauchverbot beschlossen, ein das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Wo gilt das Rauchverbot?
Ab dem 1. Januar 2008 gilt ein Rauchverbot in
- Behörden
- Gesundheitseinrichtungen
- Heimen
- Schulen
- Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Hochschulen
- Berufs- und Weiterbildungsstätten
- Sporteinrichtungen
- Kultureinrichtungen
- Gaststätten
Ausnahmen des Rauchverbots
Es dürfen abgeschlossene Nebenräume eingerichtet werden,
in denen das Rauchen erlaubt ist. Davon ausgeschlossen sind Schulen , Kinder- und Jugendeinrichtungen. Ein Raucherraum muss ein von seiner Größe und Bedeutung her untergeordneter Nebenraum sein, der als Raucherraum deklariert ist. Besprechungs- oder Sozialräume, Schankräume oder Durchgangszimmer dürfen nicht als Raucherräume Verwendung finden.
Was ist mit Festzelten?
Das Rauchverbot schließt auch Festzelte mit ein. In Zelten auf Traditions- und Festveranstaltungen, die nur vorübergehend, höchstens an 21 aufeinander folgenden Tagen pro Kalenderjahr an einem Standort betrieben werden, kann das Rauchen erlaubt werden.
Raucherräume sind Pflicht
Raucherräume müssen gekennzeichnet werden
Grundsätzlich ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten nicht gestattet. Eine besondere Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Raucherräume dagegen müssen allerdings deutlich sichtbar als Solche deklariert werden.
Draußen zu Rauchen ist erlaubt
Draußen darf weiterhin geraucht werden. In Kindertageseinrichtungen und in Schulen gilt das Rauchverbot aber auch auf dem dazugehörigen Außengelände. ( Stichwort Raucherecke )
Hohe Strafe für Verstoße gegen das Rauchverbot
Wer vorsätzlich oder fahrlässig in einem rauchfreien Bereich raucht oder als Verantwortlicher nicht deutlich auf einen Raucher- bereich hinweist oder Verstöße gegen das Rauchverbot nicht unterbindet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann einer Geldbuße von bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Absauganlagen reichen nicht aus
Die aktuellen technischen Möglichkeiten wie etwa Absauganlagen bieten keinen perfekten Schutz vor dem Passivrauchen und stellen damit keine Alternativen zu einem Rauchverbot.
Um keine 1000 EURO Strafe wegen unerlaubten Rauchens zu riskieren , gibt es nur einen Weg: Mit dem Rauchen aufzuhoeren.











